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Anmelden bei der Handwerkskammer

Handwerksbetriebe müssen allesamt bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet werden. Für zulassungspflichtige Tätigkeiten ist eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.

Wir berücksichtigen dies und lassen Ihre Registrierung erledigen, indem

 

  • das Anmeldeformular für Sie ausgefüllt wird,
  • die Amtsgebühren für Sie bezahlt werden,
  • alle Folgefragen der Behörde beantwortet werden,
  • wir Ihnen die offiziellen Anmeldung für Ihre Unterlagen zusenden.

Unterstellt Ihr Betrieb eine Genehmigung, so kümmern wir uns sehr gerne darum. Bei Bestellung der Anmeldung wird auch die Genehmigungspflichtigkeit geprüft werden. Ist dies der Fall, dann unterstützen wir die Beantragung der Genehmigung, indem wir dieses Ihnen aufzeigen, was Sie noch nachzuweisen haben. Ihre Interessen werden vor der Kammer wahrgenommen werden. 

Gebühr für das Anmelden bei der Handwerkskammer

Die Basis Gebühr für das Anmelden Ihres Unternehmens bei der Handwerkskammer beträgt 110 €.

Die Full-Service Gebühr für das Anmelden Ihres Unternehmens bei der Handwerkskammer beträgt 500 €.